Parkplatz mit Merkzeichen G? (Allgemeines)
Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.
Werde den BR auf seine Aufgaben gem. § 80 (1) Nr 4 hinweisen.
Dein BR scheint wohl zu verkennen, wer der Grundstückseigentümer ist - in diesem Sinne verweise ich auch auf das sogn. Hausrecht und will jetzt gegen den AN vorgehen mit der StVO?
Trotz allem gilt haben wir noch die Mitbestimmung des BR`s bei der Vergabe von Parkplätzen.
Da es sonst nur(!) einen Parkplatz gibt, der Vergeben wurde. Dieser ist an ein SB mit Merkzeichen AG vergeben.
Hätte ich als VP bei meinen AG eine solche Situation, ich würde den MA sagen: Nimm den für Dich leidensgerechten Parkplatz in Anspruch! Wenn jemand was will - dann soll er sich mit mir in Verbindung setzen!
Aktuell wird der bestehende Parkplatz genutzt, wenn der andere Kollege nicht da ist, mit Duldung des AGs.