Parkplatz (Allgemeines)

Holz_116, Tuesday, 31.03.2026, 12:13 (vor 203 Tagen) @ Kasandra

Das Problem ist weniger der Arbeitgeber, der gewillt ist einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen, sondern der Betriebsrat, der bei der Mitbestimmung nach §87BetrVG, diese verweigert und auf das Merkzeichen AG abstellt.
Es geht dem BR hier um die Gleichbehandlung. Bei mehr als 1000 MA und über 80 SB & Gleichgestellten.

BV`en zu Parkplätzen oder andere Regelungen gibt es nicht, der Parkraum wird auch nicht vom Arbeitgeber bewirtschaftet.


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