Parkplatz mit Merkzeichen G? (Allgemeines)
Absolut richtig von Wolfgang:
Hier kommt es nicht auf die Merkzeichen an, wenn der in Frage kommende Parkplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt. Vielmehr sind hier unabhängig von evtl. Merkzeichen die individuellen Einschränkungen des jeweils betroffenen schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen zu beachten.
Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.
WARUM meint Dein BR sich über "privatwirtschaftliche Angelegenheiten" - sprich Privatgrundstück des Arbeitgebers mit öffentlichen Bescheinigungen hinweg zu setzen?
Der AG ist de facto pro AN und der BR blockiert? Wo sind wir jetzt?
Dein BR scheint wohl zu verkennen, wer der Grundstückseigentümer ist - in diesem Sinne verweise ich auch auf das sogn. Hausrecht und will jetzt gegen den AN vorgehen mit der StVO?
Diese gilt auf Privatgrundstücken nicht.
Echt, ich bin entsetzt über diese Diskussion! Dein BR hat doch die Maßnahme des AG vollumfänglich im Rahmen der Prävention, Eingliederung, Erhalt des Arbeitsplatzes, Maßnahmen der Gesundheitsförderung, Maßnahmen zur weiteren Beschäftigung des Mitarbeiters usw. vollumfänglich zu unterstützen!
Hätte ich als VP bei meinen AG eine solche Situation, ich würde den MA sagen: Nimm den für Dich leidensgerechten Parkplatz in Anspruch! Wenn jemand was will - dann soll er sich mit mir in Verbindung setzen!
Und diese Personen sind dann wohl aus dem BR und nicht aus der GF, Werkschutz, Gesundheitsdienst etc.!
Zeige jetzt Zähne! Nicht einknicken! Der BR hat keine "Hoheit" über Parkplätze - geschweige denn über Parkplätze von MA mit Einschränkungen!
Denn im Umkehrschluss hat er dies zu unterstützen!
Und auch immer ein charmantes Zauberwort ist "Einzelfallentscheidung"! Und das Wort sagt alles aus!
Viele Grüße,
Kasandra