Parkplatz mit Merkzeichen G? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 01.04.2026, 09:50 (vor 202 Tagen) @ Holz_116

Hallo,

neben dem bereits erwähnten § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG kommt auch § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ("Einhaltung von Gesetzen") zum Tragen.
Denn die Frage des Parkplatzes sowie des Weges von Parkplatz zum Arbeitsplatz gehört zum "Arbeitsumfeld" iSd § 164 Abs. 4 Nr. 4 SGB IX.

Hier kommt es nicht auf die Merkzeichen an, wenn der in Frage kommende Parkplatz nicht im öffentlichen Verkehrsraum liegt. Vielmehr sind hier unabhängig von evtl. Merkzeichen die individuellen Einschränkungen des jeweils betroffenen schwerbehinderten/gleichgestellten Menschen zu beachten.
Vielleicht sollte diesem BR empfohlen werden, sich auch mal schlau zu machen über das Schwerbehindertenrecht.

--
&Tschüß

Wolfgang


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