Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 24.04.2007, 10:49 (vor 6218 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,

» 1.) Ist es hilfreich, beim Antrag für Teilzeit auf die
» Schwerbehinderteneigenschaft hinzuweisen und so evlt. "bessere Karten" im
» Hinblick auf die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit zu haben>
»
» 2.) Muss ich Art und Schwere meiner Behinderung dem Arbeitgeber gegenüber
» erwähnen> Oder reicht es, wenn ich den GdB nenne bzw. den Ausweis
» vorlege>
»
» 3.) Ich habe gelesen, dass es eine Schwerbehindertenkartei gibt, die der
» Arbeitgeber führen muss> Was ist darin aufgeführt> Muss ich meine
» Funktionsbeeinträchtigungen (man sieht sie nicht offensichtlich) irgendwo
» angeben>

Zu 1) Ob das hilfreich ist> nun ich denke schon, weil dem AG bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten eine besondere Fürsorge und Sorgfaltspflicht zu wächst. Darüberhinaus kannst du als Betroffener mehr Einfluß nehmen auf Dauer und ARt deiner Beschäftigung als dann, wenn du nicht anerkannt/bekannt bist.
Im Übrigen verzichtest du bei Nichtmeldung auf gesetzlich verankerte Zusatzurlaubstage (5 Tage/Jahr), die jedem zustehen, der seine Schwerbehinderung dem AG meldet (gilt nicht für Gleichstellung!).
Der AG MUSS dir diese Tage zusätzlich zum betrieblich üblichen Jahresurlaub bewilligen. Voraussetzung ist natürlich dass der AG von der Anerkennung weiß.

Zu 2) nein, du mußt nicht.
Es genügt, wenn du dem AG eine Kopie deines Ausweises mit dem GdB, also die erste Seite vorlegst.
Diagnosen gehen den AG nichts an.
Wenn du allerdings eine Behinderung hast, die deine direkte Arbeitsstelle betreffen können. z.B. Blindheit und du mußt dienstlich mit dem Auto fahren (extremes Beispiel!), dann bist du sogar verpflichtet, dem AG den Teil deiner Behinderungen zu melden (unaufgefordert!), der sich auf deinen Arbeitsplatz auswirkt und die Erfüllung deiner eingegangenen Arbeitsverpflichtung behindert, besser unmöglich macht.
Das hat vor allem mit Arbeitsschutz zu tun! Weil es Aufgaben gibt, die man mit bestimmten Behinderungen nicht ausführen darf, bzw. der AG dies nicht zulassen darf im Rahmen seiner Fürsorgepflicht! Er würde sich u.U. strafbar machen!

Also Diagnosen der Ärzte gehen den AG nichts an, darf der nicht mit in die Personalakte mit aufnehmen, da würde der sich strafbar machen.

zu 3) Schwerbehindertendatei. Da gehört rein, wer Schwerbehinderter oder Gleichgestellter ist, mit Aktenzeichen des feststellenden Amtes, mit Datum der Feststellung. Eventuell eine zeitliche Begrenzung der Feststellung. Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Merkzeichen und das wars dann auch schon, soweit ich das weiß.
Der AG muss diese Liste der Schwerbehindertenvertretung des Betriebes aktualisiert geben und es ist Grundlage für seine jährliche Meldung an die Arbeitsagentur, ob der AG seine Beschäftigungspflicht erfüllt oder Ausgleichsabgabe zahlen muss.
Und alle, die diese Liste bekommen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.


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