Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

Petra @, Wednesday, 25.04.2007, 08:59 (vor 6217 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

ich bin's schon wieder.

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man, wenn man schwerbehindert ist, den Wunsch nach Teilzeit nicht mind. 3 Monate vor dem gewünschten Beginn ankündigen muss (so wie es nach dem Teilzeit-/Befristungsgesetz der Fall ist)>

Muss denn im Attest eine Begründung stehen> Dann würde der AG ja Bescheid wissen, was ich nicht möchte, weil meine Behinderung nicht offensichtlich ist. Reicht Attest vom Hausarzt oder muss man zum Vertrauensarzt/Amtsarzt> Kann der AG das ggf. verlangen oder sehe ich "Gespenster" und mache mir zu viele Gedanken ;-) >

Vielen Dank noch mal.

Freundliche Grüße
Petra


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