Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Ede,
ich bin's schon wieder.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man, wenn man schwerbehindert ist, den Wunsch nach Teilzeit nicht mind. 3 Monate vor dem gewünschten Beginn ankündigen muss (so wie es nach dem Teilzeit-/Befristungsgesetz der Fall ist)>
Muss denn im Attest eine Begründung stehen> Dann würde der AG ja Bescheid wissen, was ich nicht möchte, weil meine Behinderung nicht offensichtlich ist. Reicht Attest vom Hausarzt oder muss man zum Vertrauensarzt/Amtsarzt> Kann der AG das ggf. verlangen oder sehe ich "Gespenster" und mache mir zu viele Gedanken >
Vielen Dank noch mal.
Freundliche Grüße
Petra