Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

Petra @, Wednesday, 25.04.2007, 07:27 (vor 6218 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

vielen Dank Deine Antwort.

Noch mal eine Frage dazu: Im Gesetz ist ja die Rede von "Art und Schwere der Behinderung" bzw. "Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf Teilzeit, wenn die kürzere Arbeitszeit aufgrund der Art oder der Schwere der Behinderung erforderlich ist".
(Dieser Wunsch ist unmittelbar umzusetzen und bedarf nicht der Zustimmung der Beschäftigungsstelle.
Bundesarbeitsgericht. Az.: 9 AZR 100/03).

Was genau bedeutet denn "Art und Schwere der Behinderung"> Wer stellt das fest> Oder reicht es, wenn man den GdB - in meinem Fall 60 - angibt> Was soll ich denn als Argument vorbringen> Ist ein ärztliches Attest erforderlich> Meine Behinderung ist nicht sichtbar. Ich fehle krankheitsbedingt auch äußerst selten.

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
Petra


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