Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 24.04.2007, 19:38 (vor 6218 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,

Ede hat ja schon deine Fragen beantwortet. Von mir nur noch folgende Hinweise:

Ohne das Wissen deier Schwerbehinderung, kannst Du gegenüber dem AG deine Rechte aus dem SGB IX (hier § 81 und 124 und 125 nicht in Anspruch nehmen. Weiter haben Schwerbehinderte auch aus § 81 einen weiteren Anspruch auf Teilzeit. Also nicht nur nach dem Teilzeit und Befistungsgesetz.


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