Bei Antrag auf Teilzeit Schwerbehinderung angeben? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo Petra,
Ede hat ja schon deine Fragen beantwortet. Von mir nur noch folgende Hinweise:
Ohne das Wissen deier Schwerbehinderung, kannst Du gegenüber dem AG deine Rechte aus dem SGB IX (hier § 81 und 124 und 125 nicht in Anspruch nehmen. Weiter haben Schwerbehinderte auch aus § 81 einen weiteren Anspruch auf Teilzeit. Also nicht nur nach dem Teilzeit und Befistungsgesetz.