Antragsstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 21.02.2008, 15:47 (vor 6816 Tagen) @ Biblio

Hallo "Biblio",

» Ein Mitarbeiter hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat.
Ist so ok, Anträge auf Gleichstellung können vom behinderten AN gestellt werden.

» Fragebogen erhalten und kann keine der Fragen beantworten, ich kenne den
» Mitarbeiter kaum.
Dieses sollte eigentlich nicht sein, eine SchwbV sollte ihre zu vertretenden Koll. kennen, vor allem auch die Art der Behinderung und die mögliche Auswirkungen/ Einschränkungen im Berufsleben, damit sie diese optimal u.a. auch in solchen Angelegenheiten beraten und betreuen kann. Dieses merkts Du nun ja auch.

» Zu Zeit ist er krankgeschrieben.
Versuche Kontakt mit dem betroffenen behinderten AN zu bekommen und kläre zu erst einmal ab, warum er den Antrag gestellt hat. Weiter informiere dich über die möglichen behindertenbedingten Auswirkungen im Job. In der Regel werden solche Anträge zur Beschäftigungssicherung gestellt, daher ist es wichtig zu wissen, wo kann man hier wie diesen Antrag stützen/ positiv begründen. Ist der Behinderte ggf. Beschäftigungsbedroht>

» Werden denn überhaupt solche Anträge » bewilligt, im öffentl. Dienst >
Anträge auf Gleichstellung werden immer von der AfA bewilligt.

Der AG und auch der BR/PR haben ebenfalls solche Fragebögen erhalten, auch diese werden gehört. Die Begründung des BR/PR und der SchwbV sollten sich nicht widersprechen. BR/PR und SchwbV können auch einen Fragebogen gemeinsam fertigen bzw. inhaltgleich ausfertigen.

Schaue bitte auch unter A-Z unter "G" wie Gleichstellung dort findest Du weitere wichtige Infos/Hinweise aber auch den Suchbegriff "Gleichstellung" doch bitte wie stets gewünsch nutzen, dann findest Du noch mehr zum Thema.

Bitte auch einmal den § 68 Gesetzestext und Kommentierung dazu lesen.


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