Antragsstellung (Gleichstellung)
Hallo biblio,
Öffentlicher Dienst ist kein Hindernis für Gleichstellung.
Mach das selber im ÖD und habe sogar schon Beamten durchgebracht zur GL.
Es wird hier oft nic ht beachtet, dass es bei der GL darum geht, den ArbeitsPLATZ zu erhalten, oder einen neuen zu bekommen. Es ist natürlich die schlimmste Gefährdung des Arbeitsplatzes, wennn der ganze Arbeitsvertrag zur Debatte steht! Aber GL zieht vorher schon!
Mit Arbeitsplatz ist in diesem Zusammenhang nicht der Arbeitsvertrag oder die Verbeamtungsurkunde gemeint, sondern der aktuelle Schreibtisch, Schaufelstiel, usw. Also der echte Arbeitsplatz mit den aktuellen Aufgabe.
So ist es ein Arbeitsplatzwechsel, wenn du von der Bauantragssachbearbeitung in die Personalstelle versetzt werden sollst!! Nicht nur dann, wenn du ein anderes Gebäude zugewiesen bekommst oder gar in eine andere Stadt versetzt werden sollst. Sogar wenn du innerhalb des Bausachgebiets von der Hochbau in die Tiefbaugruppe versetzt werden sollst, so wäre das Arbeitsplatzwechsel!!!!
Begründung ist da SEHR wichtig!!
IMMER und ausschließlich mit behinderungsbedingten Gründen hantieren!!!
nicht behinderungsbedingte Gründe höchstens hilfsweise anführen!!
Behinderungsbedingte Minderleistung ist alles von Fehlzeiten, bis hin zu körperlich nicht genauso schnell sein wie andere. Also natürlich nicht Erkältungsbedingt, wenn dir ein Fuß fehlt!!
Minderleistung behinderungsbedingt, bedingt in der Regel Hilfe durch Kollegen in einzelnen Situationen. Hierbei bleibt natürlich deren eigene Arbeit liegen und sie kommen selber in Verzug => Probleme für den Behinderten.
Übrigens ist es nicht von Bedeutung bei diesem Antrag und der Befragung der SBV durch die AfA, wie hoch die Prozentualen Anteile sind. Also es ist nicht wichtig, ob nur einmal Minderleistung durch die Behinderung entsteht im Jahr oder jeden Tag!!
Es ist nicht gefragt, ob der Kollege 0,1% Minderleistung hat oder 99%. Frage ist nur, ob Behinderungsbedingt Probleme auftraten und auftreten.
Ein ganz wertvoller Hilfspunkt ist auch, wenn durch eine Gleichstellung Hilfsmittel am Arbeitsplatz beantragt werden können, die ohne Gleichstellung z.B. vom AG so nicht bereitgestellt werden.
Bei uns werden z.B. bei Anerkennung als SB oder GL besondere Stühle auch von den Leistungsträgern (Meist DRV oder Beihilfe) gefördert, tlw mit unterstützuung des IA. Aber eben erst, wenn da eine Anerkennung vorhanden ist.
Viel Erfolg
Ede