Antragsstellung (Gleichstellung)
Also wie ich das jetzt so nach kurzer Suche sehe, würde ich z.B. den Kommentar im Knittel heranziehen zu § 2(3) Rdn 99-103, mit schwerpunkt auf Rdn 99 und dem folgenden zwei Spiegelstrichen
- drohende Versetzung eines Beamten bei Auflösung seiner Dienststelle in ein anderes Amt derselben oder bei einer gleichwertigen Laufbahn mit geringerem Endgrundgehalt (§ 26 Bundesbeamtengesetz), wenn dadurch der bisherige Status erhalten werden kann und die übrigen Voraussetzungen für eine Gleichstellung vorliegen,
- drohende Versetzung aus behinderungsbedingten Gründen auf einen anderen nicht gleichwertigen oder der Behinderung entsprechenden Arbeitsplatz.
der erste Teil ist insbesondere für Beamte wichtig, der zweite aber dann auch für Arbeitnehmer und da ist dann explizit die "einfache" Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz genannt.
Wenn nun nach §2 SGB IX eine Gleichstellung bei drohendem Arbeitsplatzwechsel im Betrieb/der Dienststelle laut anerkannter Kommentare möglich ist, so ist dazu dann auch die Zustimmung des IA notwendig, ansonsten §2 ad absurdum geführt würde.
Also gibt es nach Kommentarlage eine Rechtsgrundlage, wenn auch nicht explizit im §85 geschrieben.
Und aus den anderen einschlägigen Paragraphen zur GL ist da sicher auch noch einiges ableitbar.
Erinnere mich auch an Urteile, die ich gesehen und gelesen, aber nicht parat habe, dass solch ein neuer Arbeitsplatz, z.B. bei einer Stelle im Krankenhaus vom Gericht als neu beurteilt wurde und damit zustimmungspflichtig, "nur" weil der eine z.B. auf der Säuglingsstation und der andere auf einer erwachsenen Station war. Andere Aufgaben, => anderer Arbeitsplatz und daher zustimmungspflichtig.
Frag mich nicht wann das war, das Urteil. Würde mal sagen in den letzten 3(-5) Jahren, kann es auch derzeit aus zeitlichen Gründen nicht heraus suchen.
War vermutlich in der Zeitschrift "Behindertenrecht" oder doch im Internet.
Ist ja auch logisch, dass Arbeitsplatzwechsel im Betrieb häufig bis fast immer zustimmungspflichtig sein werden, da in der Regel überall, und nicht nur beim Staat der Arbeitsvertrag eine Arbeitsbeschreibung enthalten muss und ein neuer Arbeitsplatz niemals dem alten, bzw. dessen Beschreibung entsprechen wird.
Entweder ist der Arbeitsort ein neuer, oder die Aufgabestellung.
Ob es allerdings immer Sinn macht, sich gegen einen neuen Arbeitsplatz zu wehren ist nun eine andere Frage.