Antragsstellung (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 22.02.2008, 12:46 (vor 6815 Tagen) @ hackenberger

nun das ist schon richtig mit deinen Anmerkungen

Allerdings ist das mit dem Schutz des Arbeitsplatzes /Versetzung im Betrieb nicht auf meinem Mist gewachsen sondern Aussage unserer AfA-Leute auch im Beisein unserer Ministeriellen Personaler. UNd von denen wiederum unwidersprochen! Änderungskündigung hat nichts mit zu tun bei uns da zieht die GL schon viel früher - wird zumindest in unserm Bundesland so gehandhabt.

So ist sehr wohl das IA zu fragen, wenn ein SB-Kollege im Haus versetzt werden soll und sich damit die Arbeitsgruppe (soziales Umfeld) und/oder Arbeitsaufgabe grundlegend ändern wird.

Soweit natürlich nur die Rechtslage in der Theorie. Ob das einer durchdrücken will, das ist ihm selber überlassen oder ob er wegen des Betriebsklimas eher darauf verzichtet. Aber es ist nun mal eine Waffe für die schon arg genug gebeutelten SB-Kollegen, die ja leider nicht in jedem Sachgebiet willkommen sind.
Oder stell dir mal Behördenzusammenlegung vor mit vielen Kilometern dazwiscehn
bei uns z.B. 50km einfach, wenn da mit der GL nicht der Arbeitsplatz sondern der Vertrag gemeint wäre, so hätte der AG schon längst annähernd alle SB-Köllegen versetzt im letzten Jahr, so ging da nicht!

Also da ist offensichtlich schon der Arbeitsplatz als der Schreibtisch und nicht als der Arbeitsvertrag im Gesetz gemeint!!!
Siehe auch Gleichstellungsmöglichkeit ohne Gesetzesverbiegung für Beamte!!

Und dass Gleichstellung nix mit Zusatzurlaub zu tun hat is ja nu klar, auch nicht gesagt worden und ebenso nix mit den Fahr- und Parkerleichterungen für SB-Kollegen mit dem richtigen Kennzeichen und dem richtigen GdB.

Und habe ja bisher in 14 Jahren nun ne ganze Reihe Anträge durchbekommen, besser gesagt bisher nur einen nicht, von rund 20 Stück in einem Dienstbereich mit ca 120 Kollegen insgesammt(Beamte Angestellte und Arbeiter).

Trotz allem ein gutes Wochenende

Gruß

Ede


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