Antragsstellung (Gleichstellung)
Hallo bitte nun aber die Anmerkungen von Ede nicht falsch verstehen. Eine Gleichstellung schütz nicht vor einer Versetzung. Versetzungen fallen auch nicht das Kapitel IV SGB IX (§§ 85 ff).
Dieses würde nur zutreffen, wenn mit einer Versetzung eine Änderungskündigung verbunden wäre.
Die Gleichstellung verleiht dem behinderten Menschen keinen Status; er wird hierdurch nicht zu einem Schwerbehinderten, hat aber nahezu dieselbe Rechtsstellung.
Auswirkungen:
- besonderer Kündigungsschutz,
- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie
Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht,
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung,
- Betreuung durch spezielle Fachdienste.
jedoch nicht:
- Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.