Antragsstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 22.02.2008, 10:59 (vor 6815 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

» Es ist schon klar, dass die Anträge auf Gleichstellung nur von der AfA
» bewilligt werden.
»
» Aber immer >

In der Regel immer dann, wenn die Bedingungen/ Vorraussetzungen
auf Gleichstellung gem. § 68 gegeben sind. Im Regelfall also eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung gegeben ist.

Ist aber auch alles im SGB IX und hier auf den Seiten unter "A-Z" Gleichstellung nachzulesen.;-)


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