Antragsstellung (Gleichstellung)
Hallo Adviser,
» Es ist schon klar, dass die Anträge auf Gleichstellung nur von der AfA
» bewilligt werden.
»
» Aber immer >
In der Regel immer dann, wenn die Bedingungen/ Vorraussetzungen
auf Gleichstellung gem. § 68 gegeben sind. Im Regelfall also eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnisses aus Gründen der Behinderung gegeben ist.
Ist aber auch alles im SGB IX und hier auf den Seiten unter "A-Z" Gleichstellung nachzulesen.