Antragsstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 22.02.2008, 13:22 (vor 6815 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

» So ist sehr wohl das IA zu fragen, wenn ein SB-Kollege im Haus versetzt
» werden soll und sich damit die Arbeitsgruppe (soziales Umfeld) und/oder
» Arbeitsaufgabe grundlegend ändern wird.

Wo ist hier die Rechtsgrundlage für eine solche grundsätzliche Aussage> Besonders wenn dieses keiner Änderungskündigung bedarf>

Eine geplante Versetzung wie o. von Dir beschrieben, kann aber durchaus ein Grund eine Gleichstellung sein, wenn in Folge dieser eine Gefährdung des Beschäftigungsverhältnis gegeben sein könnte. Ziel wäre dann u.a. auch den betroffenen Beschäftigten mit der Gleichstellung auch in den Regelungsbereich des § 81 bringen.


Doch der § 85 SGB IX ist ganz eindeutig und nicht interpretierbar, also dass wann muss der AG beim IA Zustimmung einholen!

§ 85 Erfordernis der Zustimmung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Es bleibt selbstverständlich jedem AG überlassen das IA auch in anderen Punkten, ggf. auch beratend und unterstützend, mit einzubinden sofern die hier es auch möchten. Es besteht hier aber von Seiten des Schwerbehinderten/Gleichgestellten oder der SchwbV kein Rechtsanspruch gem. § 85 SGB IX.


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