Antragsstellung (Gleichstellung)

Biblio, Friday, 22.02.2008, 07:03 (vor 6815 Tagen) @ hackenberger

» Hallo "Biblio",
»
» » Ein Mitarbeiter hat einen Antrag auf Gleichstellung gestellt hat.
» Ist so ok, Anträge auf Gleichstellung können vom behinderten AN gestellt
» werden.
»
» » Fragebogen erhalten und kann keine der Fragen beantworten, ich kenne
» den
» » Mitarbeiter kaum.
» Dieses sollte eigentlich nicht sein, eine SchwbV sollte ihre zu
» vertretenden Koll. kennen, vor allem auch die Art der Behinderung und die
» mögliche Auswirkungen/ Einschränkungen im Berufsleben, damit sie diese
» optimal u.a. auch in solchen Angelegenheiten beraten und betreuen kann.
» Dieses merkts Du nun ja auch.
Bei einem Betrieb mit 900 Mitarbeitern und ca. 70 schwer behinderten Mitarbeitern, schwierig. soooo lange bin ich auch noch nicht im amt!
»
» » Zu Zeit ist er krankgeschrieben.
» Versuche Kontakt mit dem betroffenen behinderten AN zu bekommen und kläre
» zu erst einmal ab, warum er den Antrag gestellt hat. Weiter informiere
» dich über die möglichen behindertenbedingten Auswirkungen im Job. In der
» Regel werden solche Anträge zur Beschäftigungssicherung gestellt, daher
» ist es wichtig zu wissen, wo kann man hier wie diesen Antrag stützen/
» positiv begründen. Ist der Behinderte ggf. Beschäftigungsbedroht>
WIE soll ich denn kontakt aufnehmen, wenn er zu Hause ist, wie gesagt, kenne ihn kaum. Nein er steht nicht im telefonbuch!
»
» » Werden denn überhaupt solche Anträge » bewilligt, im öffentl. Dienst >
» Anträge auf Gleichstellung werden immer von der AfA bewilligt.
» Ich weiß, dass sie von der AfA bewilligt werden, aber er ist 15 jahre im Dienst, dass bedeutet, er ist nicht mehr so leicht kündbar, was soll man da begründen, wenn der Arbeitsplatz nicht gefährdet ist >! Aber trotzdem, danke für die schnelle Beantwortung::-)
» Der AG und auch der BR/PR haben ebenfalls solche Fragebögen erhalten, auch
» diese werden gehört. Die Begründung des BR/PR und der SchwbV sollten sich
» nicht widersprechen. BR/PR und SchwbV können auch einen Fragebogen
» gemeinsam fertigen bzw. inhaltgleich ausfertigen.
»
» Schaue bitte auch unter A-Z unter "G" wie Gleichstellung
»
dort findest Du weitere wichtige Infos/Hinweise aber auch den
» Suchbegriff "Gleichstellung" doch bitte wie stets gewünsch nutzen,
» dann findest Du noch mehr zum Thema.
»
» Bitte auch einmal den § 68 Gesetzestext und Kommentierung dazu lesen.


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