Erfahrungen mit BEM /Datenschutz (BEM)

hackenberger, Saturday, 06.09.2008, 12:15 (vor 5733 Tagen) @ Ireen

Hallo Irren,

MA-Vertretungen und AG (incl. seiner Vertreter) sollen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Deine Aussagen könnten die Vermutung zu lassen, dass dieses bei euch besser gestalltet sein könnte. Denn aus Deinen Aussagen spricht großes Misstrauen. Dieses passt leider nicht zum Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit".

Ich kann auch leider Deine Bedenken bezgl. der Aufbewahrung der Unterlagen eines BEM in einem besonderen/verschlossenen Umschlag in der Personalakte nicht ganz nachvollziehen. Denn die Personalakte ist keine Akte in welcher jeder einmal einfach so einsehen kann.

Schaue einmal hier, dort findest Du etwas zum Thema „Wer darf eine Personalakte einsehen“. Die hier aufgeführten sind i.d.R. auch Beteiligte bei einer BEM-Maßnahme.

Schaue hierzu auch einmal auf unserer Seite zum BEM unter A-Z unter den Begriffen "Integrationsteam" und "Zielfelder eines Eingliederungsmanagements".

Der direkte Personalvorgesetzte kann sowohl ein Einsichtsrecht in die Personalakte haben, u.a. auch wenn es um das Thema „Beförderung/Höhergruppierung“ geht. Er ist i.d.R. auch Mitglied (zu mindest zeitweise) des Integrationsteam. Denn es soll hier ja u.a. auch um arbeitsplatz-/ -umfeldbezogene Themen.

Zum Thema InTV (Integrationsvereinbarung) nochmals der Hinweis, man keiner SchbwbV (örtl.) verbieten, werder AG noch GSchwbV oder KSchwbV, selbst eine InTV abzuschließen. Der AG ist verpflichtet mit den SchwbV eine InTV zu verhandeln. Die BR (örtl.) können auch sofern der AG sich auf örtl. Ebene schwer tut eine InTV abzuschließen, viele Punkte im Rahmen der erzwingbaren BV abzuschließen. Bei einer guten Rahmen-InTV auf G oder K-Ebene könnte aber der Bedarf zusätzlicher örtl. InTV i.d.R. fast nicht mehr gegeben sein.

Ich wünsche Dir aber weiter viel Erfolg und lasse uns bitte das Ergebnis auch die Akzeptanz auf örtl. Ebene wissen.


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