Anfrage (Gleichstellung)

Peter @, Wednesday, 26.01.2005, 07:29 (vor 7033 Tagen)

Hallo,

ist ein Antragsteller, der mit GdB 30 eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt, direkt von Antragseinreichung einem Schwerbehinderten gleichgestellt, oder fällt diese Regelung auch unter der Novellierung des IX SGB, so das die Gleichstellung erst dann erreicht ist, wenn der Antrag von Seiten der Agentur für Arbeit positiv entschieden wurde.

Danke für eure Hilfe im vorraus.

Gruß

Peter


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