Re: Anfrage (Gleichstellung)
Ab Posteingang beim Arbeitsamt ist der Antragsteller einem Schwerbehinderten gleichgestellt (bezugnehmend auf Kündigungsschutz etc.)
Ab Posteingang beim Arbeitsamt ist der Antragsteller einem Schwerbehinderten gleichgestellt (bezugnehmend auf Kündigungsschutz etc.)
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