Re: Anfrage (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 26.01.2005, 11:07 (vor 7032 Tagen) @ Peter

Nachtrag:

Was ich noch vergessen habe: Es ist sehr wichtig, dass ich sofort nach Antragstellung auch den AG (am besten nachweislich) über die Antragstellung informiere. Denn es gibt Rechtsprechung, dass sofern der AG nicht vor Ausspruch der Kündigung Wissen von dem besonderen Kündigungsschutz hat dieses möglicher Weise zu Lasten des/der Betroffenen geht.

Ich teile daher stets lfd. Antragsverfahren dem AG als Vertrauensperson der Schwerbehinderten per Mail mit und schalte die Mailverfolgung ein und drucke mir alle Mails auch die Bestätigungen über Versand und auch dass das Mail gelesen wurde aus.

Bernhard


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