Re: Anfrage (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 31.01.2005, 10:58 (vor 7028 Tagen) @ Peter

Hallo Andrea,

sofern der Arbeitnehmer (Behinderter) den Antrag tel., also per Anruf bei der Arbeitsagentur stellt, gilt ab dem Anruf der besondere Kündigungsschutz. Die Agentur sendet dann dem Arbeitnehmer einen formellen Antrag auf dem aber ein "Zeitstempel" (Datum/Uhrzeit) angebracht wird. Einen Antrag telefonisch zu stellen ist oftmals, wenn man über die "Gerüchteküche" etwas von möglichen Kündigungen hört, sinnvoll weil’s so am schnellsten geht.

Bernhard


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