Re: Anfrage (Gleichstellung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Wednesday, 26.01.2005, 10:14 (vor 7033 Tagen) @ Peter

Hallo,
hier gilt der § 68 SGB IX, Absatz 2.
In diesem heißt es: Die Gleichstellung wird mit dem Tag des Eingangs des Antrages wirksam.

Grüße
Jürgen


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