Re: Anfrage (Gleichstellung)

hackenberger, Wednesday, 26.01.2005, 19:47 (vor 7032 Tagen) @ Peter

Hallo,

habe gerade einen Hinweis bekommen den ich euch nicht vorenthalten möchte. Es geht um meine Aussage „sollte dem Antrag nicht stattgegeben werden, so würde ab >> Rechtskraft << dieses Bescheides/der Ablehnung der/die AntragstellerIn nicht mehr unter die Regelungen des SGB IX fallen“ diese Aussage würde in dieser Form was den besonderen Kündigungsschutz betrifft nicht von Integrationsämtern so nicht mitgetragen wird. Hier herrscht die Meinung, dass der besondere Kündigungsschutz bei einer Ablehnung des Antrages auf Gleichstellung für den Zeitraum des eventuell laufende Widerspruchsverfahren nicht mehr gegeben ist. Es ist mir leider hierzu keine entsprechende Rechtsprechung bekannt.

Daher hätte ich die Bitte an euch, falls einer auf einer Schulungsmaßnahme einen Fachanwalt oder gar Sozialrichter als Referent hat diese Frage einmal mit diesen zu erläutern.

Bernhard


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