Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

Helau, Mainz, Friday, 03.06.2011, 11:56 (vor 4749 Tagen)

Hallo zusammen,
bin seit heute Mitglied hier, weil sich alles sehr gut anhört!!!

Also los mit der 1. Frage:
Mein Stelli und ich sind seit 08/2010 im Dienst, vorher gab es keine SBV in unserem Gebiet. Da wir geographisch recht weit verteilt sind in Rheinland-Pfalz, haben wir mit unserer GF eine mündliche Abrede, dass der Stelli an den BR-Sitzungen im westlichen Bereich und ich an den BR-Sitzungen im Nord- und Ost-Bereich teilnehme. Wir teilen uns dann gegenseitig die Infos mit soweit es sb MA betrifft.

Wie ist es jetzt rechtlich wenn der Stelli in seinem Bereich schriftliche "Sachen" verfasst und weitergibt bzw. Gespräche mit Vorgesetzten im Westbereich führt über MA aus dem Westbereich. Hat dies alles eine Gültigkeit oder müsste grundsätzlich mein "Karl-Friedrich" auf allen Unterlagen sein>

Bitte nicht wundern über diese wahrscheinlich recht simple Frage, aber bislang fehlt uns beiden noch die Schulung, ja ja ich hab hier auch gerade gelernt, dass ich garnicht auf die preiswerte (aber hoffentlich qualitativ hochwertige) IA-Schulung hätte warten müssen, sondern viel früher eigenständig hätte etwas auswählen können! Das wird ab sofort anders!!!

Danke im voraus :)


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