Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 03.06.2011, 14:08 (vor 4749 Tagen) @ Helau

Hallo,

» bin seit heute Mitglied hier, weil sich alles sehr gut anhört!!!
Das ist doch schön zu hören. Herzlich Willkommen dann :flower:

» Also los mit der 1. Frage:
» Mein Stelli und ich sind seit 08/2010 im Dienst, vorher gab es keine SBV
» in unserem Gebiet. Da wir geographisch recht weit verteilt sind in
» Rheinland-Pfalz, haben wir mit unserer GF eine mündliche Abrede, dass der
» Stelli an den BR-Sitzungen im westlichen Bereich und ich an den
» BR-Sitzungen im Nord- und Ost-Bereich teilnehme. Wir teilen uns dann
» gegenseitig die Infos mit soweit es sb MA betrifft.
Das ist leider nicht zuständig und kann auch dem BR sehr große Probleme einbringen. Es können damit alle gefassten Beschlüsse des BR nichtig sein. Denn hier wird gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR-Sitzung verstoßen. Der BRV dürfte also den Stelli nicht teilnehmen lassen, wenn Du nicht ordentlich (lt. Gesetz) verhindert bist.

Verhindert bist Du, wenn Du krank oder in Urlaub oder mehrtägige Dienstreise (bei 1-tägiger kann man verhindert sein, da kommt es auf Feinheiten an) bist oder wenn Du (SchwbV) zeitgleich einen anderen Termin der nicht verschiebbar ist als SchwbV hast.

Arbeit oder ggf. weite Anreise und Zeitaufwände sind KEINE Gründe der Verhinderung.

» Wie ist es jetzt rechtlich wenn der Stelli in seinem Bereich schriftliche
» "Sachen" verfasst und weitergibt bzw. Gespräche mit Vorgesetzten im
» Westbereich führt über MA aus dem Westbereich. Hat dies alles eine
» Gültigkeit oder müsste grundsätzlich mein "Karl-Friedrich" auf allen
» Unterlagen sein>
Wenn der Stelli ordentlich im Mandats ist, also ordentlich nachgerückt ist (temporär) ist er dieses mit allen Rechten und Pflichten. Er kann dann frei im Rahmen des SGB IX § 96 handeln und entscheiden. Du bist als VPSchwb nicht Weisungsbefugt. Also, auch wenn er Dinge anders sieht und entscheidet als Du (VPSchwb) ist dieses OK. Doch man VPSchwb und Stelli sollten sich im Rahmen der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit absprechen.

Ein Gericht könnte ggf. einmal zur Feststellung kommen, das eine Entscheidung eines Stelli wegen fehlerhafter Vertretung/ Nachrückens nichtig ist, da er ja nicht entscheiden konnte/durfte, da er ja nicht im Mandat wahr. Denn die Stelli haben ein ruhendes Mandat.

» Bitte nicht wundern über diese wahrscheinlich recht simple Frage, aber
» bislang fehlt uns beiden noch die Schulung, ja ja ich hab hier auch gerade
» gelernt, dass ich garnicht auf die preiswerte (aber hoffentlich qualitativ
» hochwertige) IA-Schulung hätte warten müssen, sondern viel früher
» eigenständig hätte etwas auswählen können! Das wird ab sofort anders!!!

Ja, es gibt auch viele andere sehr gute Schulungen z.B. hier Seminare oder auch hier: [link=http://public.akademie.wolterskluwer.de/>class=inc/ui/products/CProductShow&productId=132&productHierarchyId=192]Schwerbehindertenvertretung aktuell[/link] und/oder [link=http://public.akademie.wolterskluwer.de/>class=inc/ui/products/CProductShow&productId=135&productHierarchyId=193]Basiwissen für die Schwerbehindertenvertretungen[/link]


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