Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

hackenberger, Friday, 03.06.2011, 16:32 (vor 4735 Tagen) @ Helau

Hallo,

» das hilft mir/uns erstmal ganz gut weiter.
das ist ja dann schon mal gut ;-)


» Es ist im übrigen so, dass die BR-Sitzungen zeitgleich stattfinden.
Hier verstehe ich nun etwas nicht bzw. kann etwas nicht stimmen!!

Denn: 1 Betrieb = 1 SchwbV = eine BR-Sitzung . Also können nicht zeitgleich mehrere stattfinden und als SchwbV bist Du ja auch nur für 1 Betrieb zuständig.

» Alles andere werden mein Stelli und ich dann mal in Ruhe durchgehen und
» korrekt planen. Unsere Zusammenarbeit klappt zum Glück recht gut.
Das ist gut, aber immer daran denken, der Stelli hat ein ruhendes Mandat. Das ist auch sehr sehr wichtig beim Thema Datenschutz. Er hat im ruhenden Mandat KEIN Recht Unterlagen der SchwbV oder BR einzusehen. Eine Verletzung des Datenschutzes kann nicht nur den Verlust des Mandates (§ 119 SGB IX) und Verlust des Jobs sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben.


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