Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

Helau, Mainz, Saturday, 04.06.2011, 10:01 (vor 4734 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» ich unterstelle, dass die BR-Wahlen rechtsmäßig, also gem. Erster Teil §§
» 1-5 BetrVG stattfanden.
»
JA stimmt, alles rechtmäßig gelaufen :)


» Dann ist es so wie es vermute, etwas stimmt nicht bei den SchwbV Wahlen!!
»
Doch stimmt auch, denn ein Betrieb hat <5 wahlberechtige SB-MA :)
»
» Eine SchwbV (örtl. Mandat) ist immer nur für 1 BR zuständig!
»
» Für die SchwbV-Wahlen gelten die gleichen Grenzen wie für BR-Wahlen. Also
» dort wo ein BR gewählt wurde ist auch die SchwbV zu wählen.

»

» Nein, sofern die beiden Bereiche mit BR jeweils selbst wahlfähig
» sind für eine SchwbV-Wahl, also jeweils mindestens 5 Wahlberechtigte haben
» beide Betriebe eigene SchwbV zu wählen. Diese SchwbV wählen dann eine
» GSchwbV.

s.oben! ein Bereich ist nicht wahlfähig! Einen GSBV haben wir bundesweit gewählt. Vielleicht wird unser Betrieb aufgrund seiner ungewöhnlichen Strukturen an dieser Stelle etwas unübersehbar>!
»
» »
» » Nach § 3 Abs. 1 und 2 BetrVG können allerdings durch Tarifvertrag oder
» Betriebsvereinbarung vom gesetzlichen Betriebsbegriff abweichende
» Organisationseinheiten als Betrieb gebildet werden.
»
ich schätze mal dieser § trifft auf uns zu, müsste ich aber beim BR nochmal nachfragen.

»alles anderen Überlegungen später, denn es ist Wochenende und die Termine stapeln sich bei mir, Danke vorerst für dein Interesse, ich melde mich :)


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