Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 13.09.2011, 08:29 (vor 4647 Tagen) @ hackenberger

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» Er besagt nämlich ".....die Schwerbehindertenvertretung zwar im Betrieb
» oder in der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Aufgabe im
» Rahmen der Schwerbehindertenvertretung derzeit nicht erreichbar (z. B.
» nicht abkömmlich vom Arbeitsplatz)...."

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Hallo Bernhard,

Danke für die umfangreiche Nachforschung und die ausfühliche Erklärung, es wird wohl so sein, dass Du damit auch Recht hast.
Nur nach m.M. sagt der obige Artikel ganz klar was anderes aus und ist somit ganz einfach falsch!

Er sagt aus:

1. - die Schwerbehindertenvertretung ist da (anwesend).
2. - sie ist für eine Aufgabe derzeit nicht erreichbar (da steht nicht, dass sie wegen einer Aufgabe im Rahmen der SchbV nicht erreichbar ist) - hat für eine jetzt aktuelle Aufgabe/Termin jetzt keine Zeit
3. - weil sie z.B. jetzt vom Arbeitsplatz nicht abkömmlich ist. Und unter "Arbeitsplatz" verstehe ich die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit.

Und somit sagt der Absatz aus, dass die Schwerbehindertenvertretung entscheidet, salop gesagt, ob sie Zeit hat oder wenn nicht, dann den Stelli hinschickt. Zumal dieses auch dem "Vorrang der Mandatsarbeit" widerspricht, halte ich besagten Absatz einfach für falsch bzw. nicht der Praxis entsprechend.

Leider ist unsere Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung sehr unaktiv und macht im Prinzip garnichts mehr. Mal sehen wie wir das Problem angehen.

MfG

mietze_katz


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