SB Kollegin Arbeitseinteilung (Allgemeines)

Ola, Berlin, Wednesday, 14.01.2015, 14:03 (vor 3403 Tagen) @ Klaus SBV

Lieber Klaus!
Ich fürchte für die Kollegin bist Du (noch nicht) zuständig, weil sie offenbar keine Schwerbehinderung/ Gleichstellung zuerkannt bekommen hat. Das Einzige, was passt, wäre § 84 SGB IX "Prävention", also Einbindung der Schwerbehindertenvertretung um Schlimmeres (Behinderung/ Dauererkrankung) zu verhüten.
Wir haben hier mehrere Personen mit solchen Attesten. Leider gibts auch immer schwarze Schafe, die was einfach nicht machen WOLLEN. Der Fall scheint bei Dir ja anders zu sein, weil wohl schon der Betriebsarzt eingeschaltet wurde und gesagt hat, dass die Kollegin die Sachen nur begrenzt machen darf. Ich denke, weil der das gesagt hat, ist das für den Arbeitgeber erstmal bindend und ich würde das so auch dem Vorgesetzten vortragen. Sonst macht ja eine Vorgabe vom Betriebsarzt auch keinen Sinn, wenn die eh keiner befolgt. Lege Dir vielleicht auch Argumente zurecht, wie die "MInderleistung" durch eventuell andere Kollegen oder Umstrukturierung der Arbeit abgefangen werden kann. Z.B. die betroffene Kollegin macht von etwas Anderem mehr, was sie gut machen kann und jemand, der davon entlastet wurde, macht das, was sie nicht kann. Leider weiss ich nicht, obs bei Dir so passt, weil ich nicht weioss, was Ihr arbeitet.
Schwierig wirds für die Kollegin, wenn dann eventuell ihr Arbeitsplatz gefährdet ist, weil der Arbeitgeber meint, sie kann weniger machen, will aber das gleiche Geld wie alle haben. Hier wäre § §§ SGB IX einschlägig, denke ich.
Gruß Ola


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