SB Kollegin Arbeitseinteilung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.01.2015, 08:27 (vor 3402 Tagen) @ Klaus SBV

Hallo,

Hallo Ola Danke für Deine Antwort.
Die Kollegin hat anerkannten GdB 60. Sie arbeitet in einem Bereich der selber genug Arbeit hat.War vielleicht nicht genau genug beschrieben.Ich habe mir gestern das SGB IX lange durch gesehen

Hast du auch einen Kommentar ?

und auch die vorhandene BV mehrmals gelesen.
Ich werde mich auf §81.2 und §81.4.4 berufen.

Du solltest Dich nicht von vorneherein unnötig beschränken - gerade als Neuling.
Ich würde allgemein auf § 81 Abs. 4 SGB IX hinweisen. Auch die Nr. 1-3 in Abs. 4 könnten je nach Entwicklung bedeutsam werden.
Außerdem solltest Du zusätzlich den AG auffordern, seinen Pflichten aus § 84 Abs. 1 - insbesondere Einschaltung des IA - nachzukommen. Wenn er es nicht selbst macht, kannst Du das auch tun.
Und mit dem BR solltest Du Dich auch abstimmen. Der muß mit ins "Boot" wegen § 84 Abs. 1 SGB IX und auch § 80 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html

Zusätzlich auf die BV hinweisen.

Gerade als Neuling sollte man bei derartigen Konflikten eher die "Schrotflinte" auspacken und nach möglichst vielen Anspruchsgrundlagen suchen. Je mehr ich anführe, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit, daß eine Anspruchsgrundlage auch zutreffend ist.

Hoffe hier das richtige gefunden zuhaben.
Nochmals Danke für die Hilfe.

--
&Tschüß

Wolfgang


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