SB Kollegin Arbeitseinteilung (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 16.01.2015, 12:27 (vor 3401 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

ich weiß wirklich nicht, was Du mit § 126 SGB IX sagen willst, der hat für das konkrete Problem keinerlei Relevanz.
Maßgeblich ist hier § 102 SGB IX iVm § 17 SchwbAV. Natürlich werden in diesem Zusammenhang auch Nachteilsausgleiche an den AG gewährt - und wenn es eine Lohnkostenzuschuß für dauernde Minderleistung ist.

Das die Leistungen des IA grundsätzlich "kann"-Leistungen sind, ist ja nicht neu. Allerdings habe ich noch keinen einzigen Fall erlebt, daß ein IA Leistungen verweigert hat, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde, dadurch der Arbeitsplatz gesichert wird und noch Mittel aus der Ausgleichsabgabe vorhanden sind.

--
&Tschüß

Wolfgang


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