SB Kollegin Arbeitseinteilung (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 16.01.2015, 12:53 (vor 3401 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

stimmt § 102 habe ich vergessen. Doch der AG bekommt ggf Leistungen, Kannleistungen. Aber KEINE Nachteilsausgleiche. Denn er hat eben keine Nachteile. Er erfüllt ggf nur seine sozialen und gesetzliche Pflichten und bekommt ggf für hieraus entstehende MEHRkosten Leistungen, also einen gewissen Ausgleich. Grundsätzlich zwingend wichtig ist hier aber, dass der AG gewisse Mindestanforderungen erfüllt auch die Zumutbarkeit diese Kosten selbst zu tragen ist ein Fakt.

Nachteilsausgleiche regelt der § 126.

Du legst ja sonst auch Wert auf Genauigkeit betreffend der Begriffe, Begriffsverwendungen, warum hier nicht?


Meine Anmerkungen sollten nur der Klarstellung des Themas dienen, denn wenn man hier mitliest kann man oft feststellen, dass hier einige noch nicht die Kenntnisse haben.


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