SB Kollegin Arbeitseinteilung (Allgemeines)

Ola, Berlin, Friday, 16.01.2015, 10:59 (vor 3401 Tagen) @ Klaus SBV

Gerne. Allerdings hat Albaracin (hab ich das jetzt richtig geschrieben?) recht, manchmal hilft nur der Holzhammer.
Wenn die Kollegin schon schwerbehindert ist, hat der Arbeitgeber auch Anspruch auf Nachteilsausgleiche vom Integrationsamt wegen der Minderleistung. Da gibt es von dort auch eine Broschüre zu, wie man das beantragt. Die kannst Du glaube ich auch online bei Deinem zuständigen Integrationsamat abrufen/ bestellen. Das ist nicht üppig, aber vielleicht reicht es um eine Arbeitsassistenz für die Kollegin einzustellen (das geht auch über das "persönliche Budget", da wird die Kollegin selbst zum Arbeitgeber für diese Hilfsperson) oder eine Aushilfe einzustellen. Auch zur Arbeitsplatzausstattung gibt es etwas dazu ( bei Arbeitnehmern: Antrag beim zuständigen Rententräger auf ein konkret zu benendendes Hilfsmittel, bei Beamten: Antrag beim zuständigen Integrationsamt). Alles, was teurer als 200,- e ist wird ggf. übernommen. Da müsstet Ihr Euch beraten lassen direkt beim Integrationsfachdienst, welchen Ihr auch ins Haus bestellen könnt. Der kann Firmen benennen, wo sich die Kollegin bestimmt Dinge angucken kann, die Ihr helfen die Arbeit zu erleichtern. Auf eine Arbeitszeitreduzierung (wird vom AG gern vorgeschlagen, damit die Minderleistung angeblich abgefedert wird) würde ich mich nicht einlassen, weil das schlägt später auf die Rente und von der muss die Betroffene leben und nicht der AG. LG Ola


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion