Einstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.11.2015, 09:01 (vor 3087 Tagen) @ ninifee

Hallo,

die Teilnahme der SBV an Bewerberverfahren ohne ausdrückliche gesetzliche Legitimation ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. Der Bürgermeister handelt hier rechtlich völlig korrekt, wenn er die SBV nicht automatisch beteiligt.
Jeder Bewerber kann in diesem Fall die Teilnahme ablehnen.

Sollte sich in einem laufenden Verfahren ein/e Bewerber/in "outen", muß man sich halt kurzfristig im Einzelfall über das weitere Vorgehen verständigen. Im Extremfall muß dann das Verfahren abgebrochen und wiederholt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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