Einstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

WoBi, Thursday, 19.11.2015, 16:27 (vor 3087 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin / Wolfgang,

"Sollte sich in einem laufenden Verfahren ein/e Bewerber/in "outen", muß man sich halt kurzfristig im Einzelfall über das weitere Vorgehen verständigen. Im Extremfall muß dann das Verfahren abgebrochen und wiederholt werden."

Deine Formulierung ist mir zu "schwach". Situation: "Ach Herr XYZ heute morgen im Vorstellungsgespräch für die Stelle ZZZZ hat die Kandidatin Frau ZYX gesagt, dass sie schwerbehindert ist. Das wollte ich ihnen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit zur Kenntnis geben. Sie kommt nicht in Frage. Ist fachlich vollkommen ungeeignet." Lauft doch so, wenn die SBV nicht auf Zack ist - oder?

Es ist das laufende Bewerbungsverfahren sofort zu unterbrechen und unverzüglich die Schwerbehindertenvertretung zu verständigen, damit diese nach eigenem Ermessen am laufenden Bewerbungsverfahren ab sofort ihre Teilnahmerechte umsetzen kann. Außerdem können alle Bewerbungsunterlagen und Gesprächsaufzeichnungen eingesehen werden. Auch die bereits erfolgten. Dies gilt im übrigen auch für den Fall, dass sich der Bewerber nicht selbst "outet", sondern offensichtlich erkennbar schwerbehindert ist z.B. Rollstuhl, Bein- Armprothese, usw..
Alles andere wäre ein Verstoß gegen § 81 in Verbindung mit § 95 Absatz 2 SGB IX und damit ein § 156 Absatz 1 Ziffer 7 und 9 SGB IX Fall und für den Bewerber ein Indiz für das AGG.

Die geführten Gespräche sind nicht zu wiederholen. Dies würde auch der Chancengleich zuwiderlaufen, da die Kandidaten durch bekannte Fragesituation und erhaltenem Feedback ihre Präsentation bei der Zweitvorstellung verbessern können.

War die Schwerbehinderteneigenschaft aber bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch dem Arbeitgeber bekannt und dieser hat die Schwerbehindertenvertretung nicht unverzüglich unterrichtet, ist das Bewerbungsverfahren unheilbar im Sinne des AGG wegen einem Indiz einer möglichen Diskriminierung fehlerbehaftet. Ein Risiko für den Arbeitgeber.

--
Gruß
Wolfgang


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