Einstellung (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
die Teilnahme der SBV an Bewerberverfahren ohne ausdrückliche gesetzliche Legitimation ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.
Wo bitte steht dieses? In bzw mit welchem Teilnehmerkreis ein AG Vorstellungsgespräche führt ist ihm überlassen.
Es gibt nur betreffend Schwerbehinderte/Gleichgestellte ein Teilnshmerecht der SBV.
In einigen Bundesländern hat der PR ein eingeschränktes Teilnahmerecht.
Auch kann und darf der AG hier extetne Berater dafür einsetzen.