Einstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Heinrich, Sunday, 22.11.2015, 19:26 (vor 3084 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,


dieses BAG Urteil ist hier zu diesem Thema nicht anwendbar, nicht zutreffend. Denn dieses Urteil betrifft nur das Thema "Schadenersatzanspruch lt. AGG".

Es trifft, gilt nicht für die Rechte der SBV gem SGB IX.

Das BAG, hier der 8. Senat hat hier NICHT die Rechte der SBV behandelt bzw daszu geurteilt.

Es ging hier ausschließlich um die bzw das Recht des Schwerbehinderten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion