Alte K-SBV noch im Amt oder nicht (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 27.10.2016, 10:14 (vor 2738 Tagen) @ Jensen

Wir müssen aktuell nicht das komplette K-SBV-Gremium nachwählen, sondern lediglich die 3. Stellvertretung (also nur eine von insgesamt 5 Personen, die wir im März 15 gewählt haben).

Hallo Jensen, solange es bei Euch, wie von Dir gerade angegeben, noch mindestens einen KSBV-Stelli gibt, dürft Ihr überhaupt keinen KSBV-Stelli nachwählen laut Wahlbroschüre, S. 25. Das ist ausgeschlossen!

aber gar nicht der aktuellen K-SBV angehören (können, weil es sie im März 2015 noch nicht gab)…

Das ist belanglos schon deswegen, weil zur KSBV auch wählbar ist, wer gar kein anderes SBV-Mandat hat, also kein aktives Wahlrecht für die Wahl der KSBV besitzt.

Und maßgeblicher Zeitpunkt ist nie die damalige Wahl nach BAG-Rechtsprechung, sondern die "Einleitung" der Nachwahl (Erlass des Wahlausschreibens oder Einladung zur Wahlversammlung).

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion