Ordnungswidrigkeiten - Ordnungsgeld? (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Sunday, 20.11.2016, 19:30 (vor 2716 Tagen) @ albarracin

Viel wirkungsvoller ist eine Klage vor dem Arbeitsgericht zur zukünftigen Unterlassung."

Hallo, Klage zur "zukünftigen" Unterlassung? Gilt denn das auch für SchwbV so wie beim Betriebsrat? Woraus soll sich das ergeben? Literatur, Rechtsprechung?

Da können dann schon mal pro Verstoß 5-stellige Summen angedroht werden, wenn der AG in der Vergangenheit gegen § 95 SGB IX verstoßen hat.

Nach welcher Rechtsgrundlage im SGB IX sollte das denn gehen zum Beispiel fortgesetzten "hartnäckigen" und vorsätzlichen Verstößen gegen Anhörung in der Vergangenheit etwa bei Abmahnungen? Ich kenne jedenfalls keine.

Gruß,
Cebulon


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