Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

Monica99, Monday, 21.11.2016, 14:56 (vor 2715 Tagen) @ nordihydro

Hallo,

man kann sehr wohl via Beschlussverfahren wie auch OWI-Verfahren etwas erreichen was Wirkung zeigt. Man muss halt nur bei OWI-Verfahren sich Mühe geben. Einmal den Sachverhalt und besonders Nachteile für die Betroffenen AN für die externen SB bei den Arbeitsverwaltungen gut, verständlich und nachvollziehbar darstellen. Weiter den persönlichen Kontakt zu den zuständigen SB der Arbeitsverwaltung suchen und reden!! Wichtig ist aber auch, ein OWI bekommt man nur, wenn es Nachteile für SB-Arbeitnehmer aus der Nichtbeteiligung der SBV gibt.

Auch Beschlussverfahren bringen Erfolg.

Beschlussverfahren bei Nichtbeteiligung der SchwbV
Rechtsprechung und zu weiteren Urteilen

--
mfg Monica


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