Ordnungswidrigkeiten (Umgang mit Arbeitgeber)

nordihydro, Monday, 21.11.2016, 14:17 (vor 2715 Tagen) @ Monica99

Hallo,

allein diese Diskussion über juristische Feinheiten zeigt bereits, wie unpraktikabel dieses Instrument für eine SBV ist, um ihre Rechte durchzusetzen. Das Instrument scheint auch so gut wie nicht aufgegriffen zu werden, denn es existiert kaum Rechtsprechung dazu. Außerdem wird eine SBV, die ihrem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld androht oder es sogar durchsetzt, keinen einfacheren Stand im Betrieb haben als zuvor.

Ich würde jedem betriebsinternen Eskalationsverfahren zur Sicherung des Beteiligungsrechts der SBV den Vorzug geben gegenüber dem Gang vor ein Gericht. Wenn eine ohne SBV-Anhörung getroffene Entscheidung des Arbeitgebers in einer Schwerbehindertenangelegenheit nach bisheriger SGB-IX-Rechtslage nicht mehr ausgesetzt werden kann und auch eine rechtliche Intervention des Betriebsrats nicht möglich ist, sollte die Entscheidung schwebend unwirksam sein, bis die Anhörung der SBV nachgeholt worden ist.

Mit einer solchen Regelung wüsste jede/r Beteiligte, was im Falle eines Falle auf sie/ihn zukommt, und Anwälte und Arbeitsgerichte samt ihren Instanzen müssten gar nicht erst tätig werden und sich dabei auch noch noch mit der Frage auseinandersetzen, ob überhaupt eine Antragsbefugnis besteht.


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