Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
Hi,
diese Aussage ( zu finden auf integrationsaemter.de ) wird es beantworten:
"Kündigungsschutz
Schwerbehinderte wie auch gleichgestellte behinderte Beschäftigte haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, der Arbeitgeber benötigt zur Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes. Erst wenn das Integrationsamt zugestimmt hat, kann der Arbeitgeber die Kündigung wirksam erklären
"
Also erst Kontakt des AG zum IA, dann deren Antwort ( Zustimmung ja/nein ) einholen.
Erst danach die weiteren Schritte.