Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
Außerdem gelten natürlich auch bei einer Änderungskündigung sämtliche Vorschriften des erweiterten Kündigungsschutzes nach den §§ 85ff SGB IX.
...mit der Besonderheit der eingeschränkten Ermessensentscheidung gem. § 89 Abs. 2 SGB IX.
Gruß,
Matthias