Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

MatthiasNRW, Thursday, 23.02.2017, 13:23 (vor 2619 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Außerdem gelten natürlich auch bei einer Änderungskündigung sämtliche Vorschriften des erweiterten Kündigungsschutzes nach den §§ 85ff SGB IX.

...mit der Besonderheit der eingeschränkten Ermessensentscheidung gem. § 89 Abs. 2 SGB IX.

Gruß,

Matthias


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