Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 10.08.2017, 14:20 (vor 2451 Tagen) @ WoBi

Bei der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung kann es „unbekannte“ Wahlberechtigte geben, dies dürfte bei der Stufenvertretung nicht allzu häufig der Fall sein.

Ja, seeehr unwahrscheinlich bei überörtlicher Wahl. Lt. Verteiler des BIH-Formulars "Wahlergebnis" ist ja auch die GSBV vom Wahlergebnis aller örtl. SBV-Wahlen zu verständigen: "ggf. Stufenvertretung"

Je nach Größe des Unternehmens könnte aber eine Wahl einer SBV stattgefunden haben oder vor der Versammlung stattfinden und auch diese SBV wäre wahlberechtigt.

Wenn eine örtliche Zwischenwahl stattgefunden haben sollte, sollte das der GSBV nicht entgangen sein. Denn die GSBV hätte ja von Amts wegen diese örtliche Wahl selbst einzuleiten gehabt. Sonst wie oben "Verteiler".

Gruß,
Cebulon


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