Nachwahl der Stellvertreter - Einladung / Aushang (Wahlen)

WoBi, Friday, 11.08.2017, 08:34 (vor 2451 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

der Textvorschlag ist nur ein Beispiel und kann ausgebaut werden. Eine Wahl bedingt eine "Auswahl" von Möglichkeiten. Bei nur einem einzigen Kandidaten als Wähler zu entscheiden "Kreuz oder nicht markieren" ist für mich die geringste Wahlmöglichkeit.

"und was wichtiger ist, in der Regel oder sogar fast immer werden Kandidaten der bestehenden SBV hier gewählt."

Auch die Stufenvertretung ist ein Wahl- und Ehrenamt. Der von dir gezeigte praktische Ansatz mag so überwiegend gelebt werden. Ist Vergleichbar mit der Behauptung, dass Schwerbehindertenvertreter selbst überwiegend schwerbehinderte Personen sind.

Stufenvertretung kann eine Vollzeitaufgabe darstellen. Dies wenn z.B. viele weit auseinanderliegende Betriebe ohne örtliche SBV gibt. Sitzungsteilnahmen in den Betrieben ohne örtliche SBV bei den dortigen Mitarbeitergremien, z.B. Betriebsrat und deren Ausschüsse durchgeführt werden, um z.B. die Einstellung von behinderten Menschen zu fördern. Wahrnehmung der Aufgaben als zuständige (G)SBV im BEM-Verfahren in Betrieben ohne örtliche SBV. Häufige Sitzungen des Gesamtbetriebsrates in allen Teilen der Bundesrepublik. Abhaltung von örtlichen Sprechstunden in Betrieben ohne eigene SBV. Überwachung der Wahlvoraussetzungen in den Betrieben, um Wahlen einzuleiten. Dies auch zur eigenen Entlastung. Und viele weitere Aufgaben, um schwerbehinderte, gleichgestellte oder von Behinderung bedrohte Kollegen und Kolleginnen vor Ort zu unterstützen und den barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Dies alles kann für eine gewählte örtliche Vertrauensperson zusätzlich zu ihrem Ehrenamt zu viel sein. Zumal die Zeit für die Stufenvertretung zu Lasten der örtlichen Aktivitäten gehen kann. Es dürfen die körperlichen Belastungen z.B. durch die Reisetätigkeit nicht unberücksichtigt bleiben. Vor allem, wenn die Person selbst behinderungsbedingte Einschränkungen hat.

Aus diesen Gründen habe ich die Anregung gegeben und ich kein Fan bin von Ämteranhäufungen, nur der Titel wegen. Der Tag hat 24 Stunden und die ehrenamtlichen Tätigkeiten sollten in der Normalarbeitszeit erledigt werden können.

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Gruß
Wolfgang


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