Freistellung (Freistellung)

sedov, Wednesday, 09.06.2010, 08:52 (vor 5080 Tagen)

Hallo,:flower:
Ich habe heute mal eine außergewöhnliche Frage:
Mir ist aufgefallen, dass der Tätigkeitsbereich der SBV sich ja sehr ausgeweitet hat. Es sind in den letzten Jahren ja einige Bereiche mehr hinzu gekommen, BEM, LOB, AGG etc. etc.. Der Zeitaufwand und die tägliche Arbeit wird für die SBV immer höher. Nun ist ja leider im SGB festgelegt, dass erst ab 200 schwb MA eine Freistellung erfolgt. Der AG muss einen zwar für den Zeitaufwand freistellen, aber was ich meine, ist: Der PR/BR hat es mit mehr Mitgliedern und der Möglichkeit sich die Arbeit zu teilen und Freistellungen, m.E. einfacher, als die SBV. Was müßte geschehen, oder wie könnte, wenn überhaupt, man von Seiten der SBV evtl. mal versuchen oder einen Anstoss geben, dass diese Passage im SGB geändert wird.
Nicht falsch verstehen, dies ist keine Beschwerde oder ein Versuch, die Welt zu verändern, sondern einfach mal ein Gedanke, um es den gesamten SBV-lern vielleicht etwas einfacher zu machen> Wenn man als SBV seine Arbeit "vernünftig" machen möchte, nimmt dies sehr viel Zeit in Anspruch und viele, ich lese es ja immer wieder im Forum und bekomme es auf Seminaren mit, bekommen dadurch Probleme im normalen Dienstablauf. Wir wissen alle, dass die Theorie mit der nötigen Zeitfreistellung vom AG sich zwar schön anhört, aber die Praxis oft schwierig ist.
Gruß sedov


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