Freistellung (Freistellung)

Fragesteller, Bayern, Wednesday, 09.06.2010, 09:43 (vor 5080 Tagen) @ sedov

Hallo Sedov,

ich finde, du hast da genau des Pudels Kern getroffen. Freistellung ab 200 sbM reicht m.E. nur in Seltenheitsfällen - je nach Betriebskonstellation und der dortigen Einstellung zu den sbM und dem tatsächlich anfallenden Aufwand.

Interessant ist dabei, dass es bereits etwas Offizielles dazu geben muss, denn auf Seite 15 der Broschüre "Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vertrauensperson" des ZBFS Bayern - dort Seite 15 - wird bereits die Möglichkeit der Freistellung ab 100 sbM erwähnt. Ich vermute aber, dass das dann nur bei nachgewiesenem, sprich protokolliertem Mehraufwand der Fall ist. Interessant wäre dabei, ob jemand zu dieser Veröffentlichung (immerhin bereits aus 2004) etwas Detaillierteres weiß. Die Broschüre kann man hier downloaden:
www.zbfs.bayern.de/integrationsamt/vertrauensperson/index.html#A_Fachliteratur

Vorab danke allen helfern und viele Grüße!


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