Freistellung (Freistellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.06.2010, 09:44 (vor 5079 Tagen) @ hackenberger

Sorry, Bernhard,

aber das habe ich fachanwaltlich klären lassen. Wenn ein MA krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine Wohnung zu verlassen oder z. B. im Krankenhaus ist, kann es zur Wahrnehmung der Aufgaben der SBV durchaus im Rahmen der Mandatsausübung nötig sein, den AN aufzusuchen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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