Freistellung (Freistellung)

hackenberger, Thursday, 10.06.2010, 12:48 (vor 5078 Tagen) @ sedov

Hallo "sedov",

» erst einmal wieder Danke für deine Ausführlichkeit.
Bitte!

» Eben anhand deiner Ausführungen ist doch wieder eindeutig zu erkennen,
» dass wir SBV-ler immer mehr schaffen müssen und dass mit gut Will des AG.
Nein, eigentlich nicht.
Denn, wir sind nicht die Hüter des AGG im Betrieb wie hier teils herausklingt. Dass ist die Aufgabe des BR aus § 80 Abs. 1 BetrVG. Für uns trifft das AGG "nur" in den Fällen zu, wo es die Grundlage im SGB IX gibt. Also § 81 Abs. 4 SGB IX als großes Beispiel. Aber auch hier ist eigentlich nichts wirklich dazu gekommen. Denn die Rechte aus § 81 Abs. 4 SGB IX bestanden ja auch schon vor dem AGG. Das AGG hat diese hier nur teils abgelöst. Wir haben also hier eine neue oder zusätzliche Rechtsgrundlage.

Dass das AGG sonst auch eingehalten wird ist nun einmal die Aufgabe des BR/ PR und zwar für ALLE Beschäftigte.

» Wenn der AG nicht will, darf ich nicht und kann ich nicht.
» Klar, kann ich sagen, ich bin für die Tätigkeit freigestellt, klar müssen
» die, doch der Druck, die "normale" Diensttätigkeit auszuüben, bleibt.
» Durch den Stellenabbau und Verteilung der Arbeiten auf den Rest, wird auch
» dies immer mehr.
Nein, der AG darf hier nicht nein sagen. Macht er es trotzdem, muss halt die SchwbV ihr Recht wahrnehmen und ggf. auch den Rechtsweg nutzen. Doch auch dieses gehört zu den Aufgaben der SchwbV.

» Klar, muss der Vorgesetzte dafür Sorge tragen, dass die Arbeit erledigt
» wird. Doch der Druck wird auf uns ausgeübt!
Der AG muss auch die Arbeitsmenge so gestallten, dass die vorrangigen Mandatsaufgaben erfüllt werden können und zwar ohne dass dann für die sonstige Arbeit Mehrarbeit anfällt. Er muss ggf. zusätzliche Beschäftigte einstellen.

Auch hier muss dann ggf. die SchwbV ihr Recht wahrnehmen also ihr Mandat ausüben. Dann bleibt ggf. auch nur der Weg zu den Arbeitsgerichten.

» Der PR muss sich aufgrund von Freistellung nicht noch zusätzlich um
» dienstliche Dinge kümmern.
Das muss eine freigestellte SchwbV aber auch nicht. Auch bei < 200 Schwerbehinderten/ Gleichgestellten kann man faktisch vollfreigestellt werden. Denn auch die fakrische Freistellung, also Freistellung wegen der Mandatsausübung kann die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete Zeit umfassen. Man sollte sich vor Verhandlungen mit dem AG nur einmal eine Zeit lang hinsetzen und Buch führen. Also aufschreiben wozu benötige ich welche Zeit. Auch hier alle Zeiten für alle Gremien an welche man das Recht der Teilnahme hat mit zählen.

» Wie schon erwähnt, die Theorie ist super! Doch die Praxis sieht doch ganz
» anders aus.
Dass die Praxis teils etwas anders erst einmal aussieht ist auch mir bekannt. Auch bei mir kam nicht der AG und fragte mich, Herr Hackenberger, was kann ich/ was können wir tun, damit sie ihr Mandat besser ausüben können.

» Und mal ganz ehrlich:
» Welche Möglichkeiten bleiben (nicht theoretisch!!! sondern praktisch!!!)
» das durchzusetzen und was haben wir dadurch gewonnen, wenn man sich
» deshalb mit dem AG mit einer theoretischen(!) Klage, Bußgeld etc.
» durchsetzt>
Ganz einfach, wir haben die Möglichkeiten des Rechtsweges und es gibt ja auch schon genügend Urteile, auch obergerichtliche. Wir müssen es also nur wollen und dann auch angehen. Also nicht warten, dass andere es für uns tun.

» Und schon haben wir noch mehr Stress. Also lieber ruhig bleiben, den
» Frieden zum Wohle aller wahren und sich selbst immer mehr in den
» Hintergrund schieben.
Wer so denkt, Sorry aber der sollte ernsthaft sich Gedanken machen ob er für ein solches Mandat geeignet ist. Dann vielleicht lieber als BR/PR also für ein Kollektivorgan kandidieren. Doch auch hier muss man wie es so schön heißt, dann mal "in die Bütt" oder "die Karten auf den Tisch legen". Auch BR haben teils mit den AG sehr großen Stress oder sogar noch des öfftern. Auch hier kenne ich mich ja aus eigener Erfahrung aus. Doch auch hier gibt es dann immer BR-Koll. welche lieber klagen als zu handeln. Das Handeln überlassen sie dann gerne oft den anderen.

» Auch auf Seminaren hört man immer wieder: Man kann klagen etc., aber die
» Chancen stehen schlecht bis unmöglich.
Das stimmt also nun wirklich nicht. Es ist nur leider so, dass viele klagen aber nur wenige handeln.

» Ich habe ja auch nicht geschrieben, dass ich jetzt diejenige bin, die
» alles verändern will, aber es hat mich eben interessiert, ob es überhaupt
» möglich wäre. Und......es ist auch da immer das Gleiche: Einer muss den
» Anfang machen, auch wenn nur eine Diskussion in Gang gebracht wird.
Versuchen Dinge zu ändern kann man immer, doch dann muss man es auch angehen und nicht auf andere warten.

Mal ganz ehrlich die Frage an alle, wer hat sich schon einmal an seine zuständigen Abgeordneten oder gar den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Schwerbehinderten gewandt> Oder wer hat schon einmal die zuständigen Fachministerien angeschrieben>

Doch eines ist auch klar, gerade in der aktuellen Zeit dürften hier wohl positive Veränderungen nicht zu erwarten sein.


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