Verletzung Datenschutz (Wahlen)

ke061005, Bayern, Tuesday, 12.10.2010, 09:16 (vor 5853 Tagen)

Hallo zusammen,

hatte gestern eine Anfrage von einer anderen Firma wegen Anfechtung Schwerbehindertenwahl:

Dort hat ein Kandidat für die Schwerbehindertenvetretung, eine Email an alle Schwerbehinderten und Gleichgestellten geschrieben, in der er sie aufruft ihn zu wählen.
Worüber sich die Leute aufregen ist, dass alle Namen im Emai-Verteiler (alle über An: versendet) zu sehen sind.
Ihre Frage war nun, ob der Wahlablauf abgebrochen werden muss oder ein Anfechtung nach der Wahl erfolgen kann oder ob dies keinen Einfluss auf die Wahl hat.
Begründung Nichteinhaltung von Datenschutz

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und einen schönen Tag


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